News 2008
Die neue Steuernummer
Das beschlossene elektronische Lohnsteuerverfahren kommt zwar erst 2011 und ersetzt die Lohnsteuerkarte aus Papier. Die Vorbereitungen laufen aber bereits auf Hochtouren. Die alten, bisher gültigen Steuernummern werden durch die neue Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ersetzt. Ob nach einem Umzug oder bei Änderung der beruflichen Aktivitäten fällt fortan die Beantragung einer Steuernummer weg. Schon mit der Geburt bekommt jeder Bundesbürger eine Steuernummer, die sich Zeit seines Lebens nicht mehr ändert. Sie erleichtert es dem Fiskus, über die Ländergrenzen hinweg alle steuerlichen Vorfälle zuzuordnen.
Die Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn vergeben. Sie ist eine elfstellige Zahlenkombination, die ein Leben lang
gilt und auch erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht wird. Folgende Daten werden in Verbindung mit der Steuer-ID erfasst: Familiennamen, frühere Namen, Vorname, Doktorgrad, Künstlername, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, zuständige Finanzbehörde und Sterbetag. Die neue steuerliche Identifikationsnummer bekommen Sie frühestens ab Mai mitgeteilt. Da jeder Bürger, vom Säugling angefangen, eine Nummer erhält, kann der Versand bis Ende Juli dauern.
Änderungen bei der Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Die Unternehmenssteuerreform 2008 hat umfangreiche Änderungen für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter mitgebracht. Bisher lag die GWG-Genze bei 410 € netto und diese konnten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Seit 01.01.2008 hat sich die Grenze auf 150 € verringert.
Bei Wirtschaftsgütern zwischen 150 € bis max. 1.000 € wird jetzt ein sogenannter Pool gebildet, in dem diese Beträge erfasst werden. Jeder Pool enthält alle die Waren, die innerhalb eines Jahres angeschafft werden und wird wie ein einzelnes Wirtschaftsgut behandelt. Hier gilt dann ein 5-Jahres-Zeitraum für die Abschreibung, unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut zwischenzeitlich aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist oder nicht.
Für Güter, die seit dem 01.01.2008 angeschafft werden, entfällt die alte Regelung, welche eine Abschreibung mit dem Dreifachen des linearen Abschreibungssatzes (max. mit 30%) zuließ. Es ist jetzt nur noch die lineare Abschreibung erlaubt.
Unternehmenssteuerform 2008
Die Unternehmensteuerreform ist Anfang November 2007 mit dem Jahres-
steuergesetz ver-abschiedet worden. Mit den Neuerungen, die zu weitgehenden Änderungen der Unter-nehmens- und Kapitalbesteuerung führen, werden die Weichen für die Unternehmensbe-steuerung für die nächsten Jahre gestellt. Ein Kernanliegen ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmens-
gründungen. So soll beispielsweise das Mindeststamm-kapital der GmbH von bisher 25.000 € auf 10.000 € herabgesetzt werden. Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird
ein Muster-gesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt. Wenn dieses Muster verwendet wird, ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich.
Für eine Beschleunigung des Registereintrages werden die zur Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen grundsätzlich elektronisch beim Registergericht eingereicht, das dann schnell über die Anmeldung entscheiden und die über-
mittelten Daten unverzüglich in das elektronisch geführte Register übernehmen kann. Die GmbH soll ihren Verwaltungssitz auch ins Ausland verlegen können. Damit wird sie die gleiche Flexibilität erhalten, wie beispielsweise die englische Limited. Damit kann die GmbH in Deutschland gegründet, aber mittels einer Zweigniederlassung auch ausschließlich in einem anderen Mitgliedsstaat tätig werden. Für eine bessere Erreichbarkeit der GmbH wird gesorgt, indem die Geschäfts-adresse künftig im Handelsregister eingetragen wird. Somit ist sie
für jeden z. B. mit einem Blick ins elektronische Handelsregister ersichtlich.
Kfz-Zulassung: Ab 1. März mit elektronischer Doppelkarte
Wer ein Auto an- oder ummelden will, brauchte bisher zum Nachweis des Haftpflichtver-sicherungsschutzes eine so genannte Doppelkarte. Diese Doppelkarte aus Papier wird ab 1. März 2008 durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ersetzt. Die elektronische Versicherungs-
bestätigung soll die Anmeldung vor allen Dingen beschleunigen und verein-
fachen. Außerdem sorgt sie für mehr Sicherheit, da Fälschungen oder ungültige Versicherungsbestätigungen schwieriger werden.
Der Fahrzeughalter bekommt von der Versicherung die eVB-Nummer, die zusammen mit seinem Namen und seiner Adresse in einer zentralen Datenbank gespeichert wird. Die eVB-Nummer kann er persönlich, telefonisch oder per Internet bei der Versicherung oder seinem Vermittler erfragen. Bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle gibt der Fahrzeughalter diese Nummer an.
Mit Hilfe der VB-Nummer überprüft der Sachbearbeiter dann in der Zulassungs-stelle, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung vorhanden ist. Die Rückmel-dung kommt direkt. Wenn alles in Ordnung ist, wird das Fahrzeug zugelassen und der Kunde bekommt das neue Kennzeichen.
Was sich nicht ändert: Kfz-Halter müssen weiterhin persönlich bei der Behörde erscheinen. Während der Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2008 dauern wird, stellen die Versicherungen noch wie bisher Versicherungs-
bestätigungen aus Papier aus. Die Code-nummer wird dann aber schon auf die Karte gedruckt.
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Ein wesentliches Ziel des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes ist der Abbau unnötiger Büro-kratie im Gesundheitswesen. Daher werden die Verbands-
strukturen der Krankenkassen gestrafft. Ein einheitlicher Spitzenverband -
der "Spitzenverband Bund der Krankenkassen" - wird die bestehenden sieben Krankenkassenverbände ablösen. Er wird die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen bereits ab 1. Juli 2008 unterstützen. So hilft er beispielsweise künftig bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustausches innerhalb der GKV.
Bis zum 31. Dezember 2010 bleibt die bisherige Struktur des Beitragseinzuges erhalten. Ab dem 1. Januar 2011 haben Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, ihre Beiträge, Beitragsnach-weise und Meldungen gebündelt an eine Weiter-
leitungsstelle zu entrichten. Diese leitet die Beiträge zur Finanzierung der Leistungsausgaben dann an alle Sozialversicherungsträger weiter. Der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“ gibt Empfehlungen zur Benennung und Verteilung der beauftragten Stellen (Weiterleitungsstellen) und sichert so eine bundes-einheitliche Einzugspraxis. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen verliert das Recht, über den Beitragssatz zu entscheiden. Ab 1. Januar 2009 gilt ein vom Gesetzgeber vorgegebener Beitragssatz.





